Gesellschaftslehre

Grundsätzliches


Das Fach Gesellschaftslehre wird in den Jahrgängen 5 und 6 integriert unterrichtet. In den höheren Jahrgangsstufen teilt sich der Fachbereich der Gesellschaftswissenschaften in die einzelnen Fakultäten Erdkunde, Geschichte und Politik auf.
Ein besonderes Anliegen der Fachkonferenzen der Gesellschaftswissenschaften ist es, die Schüler*innen an die fachspezifischen Inhaltsfelder heranzuführen. Vielen Schüler*innen fehlen elementare Grundkenntnisse, sei es im geographischen, historischen oder politischen Bereich. Diese Grundkenntnisse durch fachlich fundierten Unterricht gemäß des Kernlehrplans auf der einen Seite und durch für die Schüler*innen attraktive Lernarrangements mit zahlreichen Unterstützersystem auf der anderen Seite zu vermitteln, stellt die zentrale Herausforderung der Fachkonferenzen dar, um die Schüler*innen im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu selbstbestimmten und am demokratischen Prozess partizipationsfähigen Bürger*innen zu erziehen.

Fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze


Die Fachkonferenzen der Gesellschaftswissenschaften haben gemeinsam die folgenden Grundsätze ihrer Arbeit beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die Grundsätze 15 bis 22 sind fachspezifisch angelegt.

Überfachliche Grundsätze:
  1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
  2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler*innen.
  3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.
  4. Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
  5. Die Schüler/innen erreichen einen Lernzuwachs.
  6. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler*innen.
  7. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schüler*innen und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.
  8. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler*innen.
  9. Die Schüler*innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.
  10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.
  11. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.
  12. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.
  13. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.
  14. Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.
  15. Fachliche Grundsätze:
  16. Es gelten die Prinzipien des Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots sowie der Schüler*innen-/Interessenorientierung („Beutelsbacher Konsens“).
  17. Der Unterricht unterliegt der Wissenschaftsorientierung und ist dementsprechend eng verzahnt mit seinen Bezugswissenschaften Geschichtswissenschaft, Geographie, Politologie, Soziologie und Ökonomie.
  18. Der Unterricht fördert vernetzendes Denken und muss deshalb phasenweise fächer- und lernbereichsübergreifend ggf. auch projektartig angelegt sein.
  19. Der Unterricht ist schülerorientiert und knüpft an die Interessen und Erfahrungen der Adressaten an.
  20. Der Unterricht ist problemorientiert und soll von realen Problemen ausgehen („Gesellschaftsorientierung“).
  21. Der Unterricht folgt dem Prinzip der Exemplarizität und soll ermöglichen, Strukturen und Gesetzmäßigkeiten in den ausgewählten Problemen zu erkennen.
  22. Der Unterricht ist anschaulich sowie gegenwarts- und zukunftsorientiert und gewinnt dadurch für die Schülerinnen und Schüler an Bedeutsamkeit.
  23. Der Unterricht ist handlungsorientiert und beinhaltet reale Begegnung sowohl an inner- als auch an außerschulischen Lernorten.


Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung


Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Gesellschaftslehre, Erdkunde, Geschichte, Politik Gesamtschule beschließt die Fachkonferenz die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung:
Allgemeine Regelungen:
  1. Pro Halbjahr dürfen zwei schriftliche Überprüfungen durchgeführt werden. Jede schriftliche Überprüfung wird gewertet wie eine mündliche Leitung (=Note einer Stunde
  2. Die von allen Schüler*innen verbindlich zu führende Arbeitsmappe fließt in die Bewertung mit ein.
  3. Alle Schüler*innen halten im Doppeljahrgang 5/6 einen Kurzvortrag im Umfang von ca. 5 Minuten. Der Vortrag kann durch ein Medienprodukt unterstützt werden, das in die Bewertung miteinfließt.


Die Grundsätze der Leistungsfeststellung werden den Schüler*innen (zum Schuljahresbeginn) sowie den Erziehungsberechtigten (u.a. im Rahmen der Lernentwicklungstage) transparent gemacht und erläutert.

Instrumente der Leistungsbewertung:
Neben den o.g. obligatorischen Formen der Leistungsüberprüfung können u.a. als weitere Instrumente der Leistungsbewertung genutzt werden:
  • Weitere mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Referate)
  • Weitere schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Lerntagebücher)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Erkundung)

  • Instrumente der Leistungsbewertung:
    Die Bewertungskriterien für ein Produkt bzw. ein Ergebnis müssen den Schüler*innen transparent und klar sein. Im Bereich der Sonstigen Leistungen finden dabei die folgenden allgemeinen Kriterien Berücksichtigung und gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen:
  • Quantität
  • Qualität
  • sachliche Richtigkeit
  • Komplexität/Grad der Abstraktion
  • Plausibilität
  • Transfer
  • Reflexionsgrad
  • alle Kompetenzbereiche werden berücksichtigt
  • Kontinuität

  • Vereinbarte Kriterien für verbindliche Instrumente:

    Dokumentationsformen (Prozessdokumentation)
  • Mappe
  • Inhaltsverzeichnis/Seitenzahlen
  • Überschriften unterstrichen, Seitenrand, Datum
  • Sauberkeit/Ordnung
  • Vollständigkeit
  • Qualität der schriftlichen Arbeiten (Schul- und Hausaufgabenprodukte im Unterrichtszusammenhang)
  • Bearbeitung der Informationsquellen (markieren/strukturieren, Randnotizen)

  • Schriftliche Überprüfungen
    Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Lernkontrollen beinhalten alle im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzbereiche. Folgende Aufgabenformate dürfen in den Lernzielkontrollen verwendet werden (Mischung der Aufgabenarten, um den verschiedenen Lernertypen gerecht zu werden):

    Gebundene Aufgabenstellung:
  • Multiple-Choice-Antworten
  • Richtig-Falsch-Antworten
  • Zuordnungsaufgaben
  • Umordnungsaufgaben
  • Lückentext
  • Ergänzungsaufgaben
  • Kurzantworten, halboffene bis offene Aufgabenbeantwortung
  • Erstellung und Auswertung von Grafiken, Tabelle, Diagrammen

  • Mündliche Formen
  • Referat
    Vortrag
  • Interessanter Einstieg
  • Transparenz durch einleitende Gliederung
  • Sprechweise LLD (laut, langsam, deutlich)
  • freies Sprechen (auf der Grundlage von Notizen/Karteikarten)
  • Vortragspausen (Raum für Zuhörer-/Verständnisfragen)
  • Blickkontakt Zuhörer
  • Körperhaltung/-sprache
  • Medieneinsatz (Tafelbild, Moderationswand, Folie, …)
  • Medienverweis bzw. -/bezugr
  • abgerundeter Schluss
  • Quellennachweis
  • ggf. Handout

  • Inhalt
  • Themenwahl begründet
  • Hintergrundinformationen
  • Sachlichkeit
  • Strukturierter Aufbau
  • Inhaltliche Richtigkeit
  • Fach- und Fremdwörter erläutert
  • Themenprofil
  • Zeitrahmen berücksichtigt

  • Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:

    Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.
  • Intervalle
    Quartalsfeedback (z.B. als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung)
  • Formen
    mündlich
    - Lernentwicklungstag
    scriftlich
    - Lernentwicklungsbericht
  • Gewichtung der „Sonstigen Leistungen“ (entsprechend der Schwerpunktsetzung je Klassenstufe)

  • Leistungsbewertung von SuS mit Förderbedarf, Seiteneinsteigern und Flüchtlingskindern

    Jede Schülerin und jeder Schüler wird gemäß ihren / seinen Möglichkeiten und Begabungen gefördert. Schüler*innen mit Förderbedarf, Seiteneinsteiger und Flüchtlingskinder nehmen am Regelunterricht teil, sofern sie Aussicht auf Lernerfolg haben. Bestehen an diesem Ziel berechtigte Zweifel, sollten diesen Schüler*innen Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die ihrem individuellen Leistungsstand gerecht werden und ihnen eine Lernprogression ermöglichen. Es liegt im Ermessen der Lehrkraft, inwiefern belastbare Beurteilungskriterien vorliegen, d.h. ob die Schülerin / der Schüler eine Zeugnisnote erhalten kann, die seinem / ihrem Leistungsstand tatsächlich entspricht. Dabei muss stets die Vergleichbarkeit mit ihren / seinen Mitschüler*innen im Blick behalten werden.